.

Internationaler Vatertag Weltvatertag Fathersday

13. Internationaler Vatertag 16.06.2024

9.4.24 Bundesverfassungegericht fordert Gesetzgeber auf bis spätestens 30.6.25 die Diskriminierung leiblicher Väter zu beenden!

Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) unvereinbar, Pressemitteilung Nr. 35/2024, Urteil vom 09. April 2024, 1 BvR 2017/21
Der Gesetzgeber wird aufgefordert die #DISKRIMINIERUNG der leiblichen Väter zu beenden, sofort, spätestens bis zum 30.6.25 die Gesetze so zu erneuern, dass leibliche Väter von Geburt an erstrangig rechtlicher Vater ihrer Kinder sind. ❤
Vater ist wer das Kind gezeugt hat, nicht der vergängliche Liebhaber der Mutter. Kindern ihre männlichen Wurzeln zu nehmen war und ist menschenunwürdig. Jedes Kind hat das Menschenrecht mit seinem genetischen Vater aufzuwachsen. #Sorgerecht #Wechselmodell #Vaterliebe #Umgangsrecht #Vaterschaft #Scheinvaterschaft #Paritätsmodell #Vatertag #InternationalerVatertag #Bundesverfassungsgericht #Abstammung
 
Bundesjustizminister #Buschmann zum Recht der Vaterschaftsanfechtung und zur bevorstehenden Reform:
Ein #urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung hat die Reformpläne des Bundesjustizministeriums zum Abstammungsrecht bestärkt. Die Modernisierung des Abstammungsrechts sieht unter anderem eine Stärkung der Rechtsposition leiblicher Väter vor. Wenn zwischen Kind und rechtlichem Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht, soll eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater künftig nicht mehr ausgeschlossen sein. „Mein Ziel ist, dass wir als Bundesregierung nun zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der den Vorgaben aus Karlsruhe Rechnung trägt“, so der Bundesjustizminister. #youtube #bundesregierung #bundestag #family

 


6 Verbände Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts
zum Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums BMJ vom 16.1.24

„Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoptionsrecht und Unterhaltsrecht“

Komplette Stellungnahme vom 19.2.24 HIER klicken!
https://internationalervatertag.de/verbaende-stellungnahme-reform-kindschaftsrecht-bmj-2024


16.1.24 DAV-Fachanwältin Eva Becker, Mitglied im Vorstand kritisiert falschen Fokus im Kindschaftsrecht  


Hinsichtlich der geplanten Änderungen im Kindschaftsrecht kritisierte die Familienrechtlerin, dass die "wesentliche Thematik" nicht angegangen worden sei: So bleibe es bei einem Vetorecht der Mutter bei der Anerkennung der Vaterschaft, sodass Väter den Weg über eine gerichtliche Entscheidung gehen müssten, wenn sie das Sorgerecht erlangen wollen. (Antrag auf Menschenrechte, wie die Erziehungspflicht und das Leben mit dem eigenen Kind, sind bekanntlich verfassungswidrig!) Eine Vereinfachung soll es nur geben, wenn ein gemeinsamer Wohnsitz mit der Mutter besteht. Diese Konstellation treffe aber nicht die Hauptanwendungsfälle, so Becker. "Es hat den Anschein, dass Kinder nun neben der Geburtsmutter mehr 'Mutter' bekommen, aber nicht mehr 'Vater und Mutter'". Großeltern und Regelungen für Kinder in Regebogenfamilien, so erfreulich der Regelungsansatz dort auch sei, seien NICHT die Hauptanwendungsfälle!
Leibliche Väter haben mit Vaterschaftsanerkennung rechtlicher Vater zu sein.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eckpunkte-familienrecht-kindschaftsrecht-eltern-sorgerecht-umgang-wechselmodell-vater-mutter/

Um sage und schreibe 13% steigen die Zahlbeträge des Mindestunterhaltes. Das ist mehr als dreimal so hoch wie die Inflation im November. Wenn jemand also von Transferzahlungen überproportional profitiert, dann Alleinerziehende. Die Erhöhung des Mindestunterhaltes wird -wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen- nichts an der Kinderarmut verändern. Obwohl der Gesetzgeber bspw. mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung alle Hürden in Richtung Arbeitsmarkt abgebaut hat, findet Kinderarmut bei Alleinerziehenden ihre Ursache nach wie vor in einer mangelhaften Erwerbspartizipation. Auch die Unterhaltszahler leisten ihren Beitrag durch die Ausweitung ihrer Betreuungsanteile, sodass die formaljuristisch "Alleinerziehenden" durch Erwerbseinkommen Kinderarmut beenden könnten. Die Alleinerziehenden werden also auch zum Jahreswechsel überproportional bedacht. Das sollte uns dankbar ggü. Unterhaltszahler und netto-Steuerzahler machen.

Daneben muss auch allen klar sein, dass Elternteile aktuell auch dann als „alleinerziehend“ gelten, wenn das andere Elternteil 40% mitbetreut, wie der aktuelle Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt (Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2023/92 ). 

Deshalb setzen wir uns für folgende Änderungen ein:
1. Eine neue Legaldefinition von „alleinerziehend (mehr als 95% Betreuung)“ und Einführung von „getrennterziehend (mehr als 5% Betreuung)“ im Sozialrecht, um den Unterschied zwischen Witwen mit Kindern und „Getrennterziehenden“ besser zu berücksichtigen. 
2. mehrere Hauptwohnsitze im Melderecht für Kinder, um die Schulwege in Trennungskonstellationen berücksichtigen zu können. 
3. Betreuungsvorrang im Trennungsfall, denn die gleichwertige Betreuung durch beide Eltern schneidet in internationalen Studien deutlich besser ab, als die in Deutschland systematisch bevorzugte, erzwungene Alleinerziehung. Einerseits profitieren die Kinder vom Familienleben mit beiden Eltern und andererseits ist die Armutsgefährdung wegen der besseren Erwerbstätigkeit deutlich geringer.

Und das ist seit vielen Jahren allen beteiligten bekannt. 
Deshalb ist es im Grunde sozialpolitisch geboten die erhöhte Erwerbsobliegenheit gegen alle Elternteile zu richten und nicht nur gegen den Vater.

 


6.1.24 25 Prozent der Trennungskinder verlieren den Kontakt fast immer zu ihrem Vater

Der Psychologe Stefan Rücker erklärt im Interview, was mit Kindern passiert, die vaterlos aufwachsen und welche Verhaltensregeln bei einer Trennung wichtig sind. 

Herr Dr. Rücker, Sie beraten Trennungsfamilien. Was sind die häufigsten Fragen, mit denen Eltern zu Ihnen kommen?
Eltern fragen mich häufig, welche familiäre Betreuungskonstellation am besten für das Kind sei. An dieser Frage können sich natürlich massive Konflikte entzünden. Es gibt jedoch kein Modell, das das Allheilmittel ist, denn in jeder Trennungsfamilie gibt es ganz individuelle, pluralistische Bedürfnisse.

Welche Betreuungsmodelle gibt es? 
Die klassische Variante ist das Residenzmodell. Dabei vereinbaren Eltern im Anschluss an die Trennung, dass die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil leben, also überwiegend bei der Mutter oder dem Vater. Dieses Modell ist in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten das erzwungenermaßen gängigste. Daneben keimt die Popularität des international gesetzlich selbstverständlichen Wechselmodells auf, bei dem Eltern die Kinder nach der Trennung partnerschaftlich betreuen möchten. Das heißt hälftig oder auch im Verhältnis 60 zu 40. International spricht man selbst bei einem Betreuungsverhältnis von 30 zu 70 vom Wechselmodell. 

Was ist mit dem Nestmodell?
Das ist eine Sonderform des Wechselmodells. Nach der Trennung bleiben die Kinder in einem Haushalt leben und die Eltern wechseln sich ab. Zum Beispiel wohnt der Vater eine Woche in der gemeinsamen Wohnung und dann wieder die Mutter. Diese Form gibt es jedoch sehr selten. 

2019 haben Sie im Auftrag des Familienministeriums die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" erstellt. Sie hat erforscht, in welcher Konstellation Kinder nach einer Trennung der Eltern am besten klarkommen. Was waren die Ergebnisse?

weiter über Bezahlschranke bei Quelle: Stern

 

 


25.9.23 Stärkt Karlsruhe die Rechte leiblicher Väter?

Ein leiblicher Vater klagt gegen Deutschland. Er hat hier weniger Rechte zu seinem Kind, als der Liebhaber der Mutter. Das kann und darf so nicht bleiben!
Das Prozessergebnis wird in einigen Monaten erwartet da die Bundesregierung die Gesetze zur Abstammung überarbeitet.
Bundesverfassungsgericht: §1592 ist abzuschaffen bzw. umzudrehen. Vater ist nur der Leibliche!
Es gibt nur einen Vater! Das ist immer der Leibliche. Alles andere können nur ergänzende Freunde sein. Der Liebhaber der Mutter ist es nicht! Vater des Kindes ist nicht wer gerade neben der Mutter im Bett liegt. Diese unmenschliche, unnatürliche, erzwungene Entväterung gehört sofort beendet. Der Freund der Mutter hat grundsätzlich weniger Rechte zu haben als der leibliche Vater!
#Bundesverfassungsgericht #Abstammung
Pressequelle: LTO


10.9.23 Jeder zweite Vater will Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen

zitierten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Sonntag aus dem Väterreport 2023, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Dienstag offiziell vorstellen will.

55 Prozent der Väter sind demnach der Meinung, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können wie von der Mutter.
Das setzt grundsätzliche Gesetzesänderungen voraus!
Quelle: FAZ-Pressemitteilung Bundesfamilienministerium


31.8.23 Bundesfamilienministerium manipulierte PETRA-Studie Kindeswohl

Nach erfolgreichem Prozess gegen das #Bundesfamilienministerium & seine Praktiken muss diese nun doch veröffentlicht werden.
 
Elternverbände, Politiker und Expertinnen warten seit Jahren auf die Ergebnisse einer Studie zu Trennungskindern. Doch das Familienministerium gab sie nicht heraus. Eine Klage hatte Erfolg.
Quelle: Spiegel 11.2.22

Schon lange vermutet und jetzt bewiesen: Bürger, Gerichte und selbst das Parlament wurden jahrelang belogen. Schon seit Jahren sind entsprechende Vorwürfe rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ auch in den Medien (u.a. FAZ, Spiegel, Welt) bekannt. Erstmals liegen nun alle Unterlagen vor und werden veröffentlicht. Unterlagen, die das Ministerium gerne vernichtet hätte, wie es in einem Gerichtsverfahren auf Herausgabe der Studie selbst bestätigt hatte.

So ist auch ein Vergleich mit der vor wenigen Tagen durchgestochenen „offiziellen“ Version möglich.

Und damit der Nachweis erbracht: Die unter der Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Sabine Walper, vorgenommenen Änderungen sind vor allem Manipulationen, um politisch erwünschte Aussagen zu erhalten.

Auf der Seite kindeswohlundumgangsrecht.de werden erstmals sämtliche Unterlagen veröffentlicht, verglichen und analysiert.

www.kindeswohlundumgangsrecht.de


27.8.23 Reform des Unterhaltsrechts: Väter zur Zielscheibe erklärt

Vätern werden in Deutschland von den Jugendämtern, Familiengerichten und den Müttern dermaßen familienrechtliche Steine in den Weg gelegt, wenn es ihnen darum geht, mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes übernehmen zu wollen.

Die „Erzeuger“ werden degradiert und sind den Müttern häufig ausgeliefert. Der weibliche Elternteil genießt heutzutage gegenüber den zuständigen familienrechtlichen Institutionen einen besonderen, nicht nachvollziehbaren Schutz. Der Vater ist schädlich für die Erziehung des gemeinsamen Kindes oder stört das harmonische Verhältnis zwischen Mutter und Kind. Vor dem Hintergrund dieses „argumentativen Gefälles“ (wie es Juristen bezeichnen) droht den Vätern folglich der Entzug des Sorgerechtes.

Das Unterhaltsrecht gehört reformiert

Auch die Ermittlung des Kindesunterhaltes („Düsseldorfer Tabelle“) gehört unter die Lupe genommen. Weshalb werden Ein-Kind-Väter finanziell so gestellt, als hätten sie zwei Kinder? Die tatsächlich mit der Kindesbetreuung verbundenen Kosten bleiben unberücksichtigt. Fahrtkosten, Kosten für Nahrung und Kleidung oder Eintrittspreise für Freizeitbeschäftigungen werden in keiner Weise bei der Festsetzung des Unterhaltes kalkuliert. Sind diese unterhaltsrechtlichen Regelungen etwa gerecht?

Richtig ist: Das Unterhaltsrecht gehört reformiert. Jedoch hat sich die Reform an den familiären Realitäten zu orientieren. Väter und Mütter müssen von den zuständigen Institutionen auf Augenhöhe behandelt werden. Der Kindesunterhalt hat sich an den finanziellen Lebenswirklichkeiten mit Blick auf die tatsächlichen Kosten für die Betreuung zu orientieren. Selbstverständlich sind die Jugendämter und die Familiengerichte verstärkt einer Revision zu unterziehen, damit Väter und Mütter gleichberechtigt ihrer Erziehungsaufgabe gerecht werden können. Das dies seit Jahrzehnten in Deutschland nicht gegeben ist, ist der eigentliche politische Skandal!

Herr Bundesminister Marco Buschmann, es gibt familien- und unterhaltsrechtlich einiges zu tun. Packen sie es unter dem Blickwinkel des gesunden Menschenverstandes und der Wahrnehmung der gesellschaftlichen Realität an. Dann gelingt ihnen eine wirkliche Reform. Sorgen Sie dafür, dass sich unsere Gesellschaft den Vätern gegenüber ehrlich macht. Ferner gilt auch für den Bundesjustizminister die Formel: Nach der Wahl ist vor der Wahl! Väter sind Wähler.
Quelle: nius

 


Betrugsversuch beim Bundesfrauenministerium BMFSFJ aufgedeckt

 

Der Vorschlag des Beirats des BMFSFJ zur Reform des Unterhaltsrechts für Trennungsfamilien macht die Konfliktdynamik der Eltern zur Grundlage. 
Der Beirat sieht lediglich die Verteilung des Konfliktpotentials auf 2 Stufen vor; dabei werden die Eltern in den zweiten Haushalten benachteiligt:

Kinderbetreuung von nahezu 50 % soll als 33 % gewertet werden
Kinderbetreuung von nahezu 33 % soll als 0 % gewertet werden

Heruntergebrochen bedeuten die Vorschläge des Beirats aus dem BMFSFJ:
- Der Beirat im BMFSFJ benachteiligt pauschal die Eltern in den zweiten Haushalten.
- Der Beirat im BMFSFJ weist den Eltern in den zweiten Haushalten willkürlich Betreuungsleistungen am unteren Ende seiner Bereiche („Stufen“) zu und wertet ihre Betreuungsleistungen ab.
- Der Beirat ignoriert die Existenzminima / die Bedarfe der Kinder in den zweiten Haushalten.
- Der Beirat im BMFSFJ begrenzt das Wechselmodell faktisch auf exakt 50 % zu 50 % Betreuung.

Der Beirat im BMFSFJ unter Federführung von Frau Prof. Sabine Walper (Deutsches Jugendinstitut, München) wählt dafür verschiedene „Kunstgriffe“:
- Der Beirat im BMFSFJ will die Betreuung der Kinder in den beiden Haushalten in „Stufen“ / Bereichen erfassen. Damit behandelt er die Mehrzahl der Eltern in ihren individuellen Betreuungssituationen ungleich.
- Der Beirat im BMFSFJ weist den Betreuungsleistungen der Eltern in den zweiten Haushalten willkürlich jeweils den Betreuungswert am unteren Ende des Bereiches zu. 
- Der Beirat im BMFSFJ definiert nicht klar, ob die hälftige Ferienbetreuung der Eltern in den zweiten Haushalten in die Erfassung der Betreuung einfließen soll. Der Verdacht liegt nahe, dass dies nicht geschehen soll.
- Der Beirat im BMFSFJ will bei der Erfassung der Betreuung lediglich „Nächte zählen“. Die Betreuungsleistungen tagsüber, die für die Eltern meist belastender sind, sollen außen vor bleiben.

Mit dem ausschließlichen „Nächte zählen“ anerkennt der Beirat im BMFSFJ ein „Wechselmodell“ nur mehr, wenn sich die Eltern die Betreuung exakt 7 Nächte zu 7 Nächte teilen.
Differiert die Betreuung um 1 Nacht (6 Nächte zu 8 Nächte im 2-Wochen-Rhythmus), wertet der Beirat im BMFSFJ die Betreuung der zweiten Eltern nurmehr mit 33 %. Obwohl rechnerisch für sie ein Betreuungswert von 47,7 % vorliegt.

FSI protestiert gegen die unzeitgemäßen, ausgrenzenden und diskriminierenden Vorschläge aus dem BMFSFJ und weist auf folgenden Zusammenhang hin: Inhaltlich stehen die Vorschläge des Beirats in krassem Widerspruch zur vom BMFSFJ finanzierten Kampagne „Sorgearbeit fair teilen“.

Heutige Trennungsfamilien benötigen einfache und gerechte Lösungen für alle individuellen Betreuungsfälle durch lineare Aufteilung des Barunterhalts in Trennungsfamilien proportional zu den jeweiligen Betreuungsanteilen in den Haushalten der Eltern.

 


Quelle: FSI

Am Ende soll ein Vater, der sich um seine Kinder im Umfang von 30-40% des Gesamtbetreuungsumfangs in der Alltagssorge engagiert (also praktisch im Wechselmodell) mit einem "Trinkgeld" von 100€ abgespeist werden, was BETRUG ist, während die vereinigte Frauenverbandsmeute bereits im Chor losheult: "die 100€ dürften dann aber auf keinen Fall zulasten von Muttis Portemonnaie gehen...

Also ein völlig lächerlicher Reformvorschlag. Es geht den unterhaltsfinanzierten Müttern nicht um die gemeinsamen Kinder.
Sondern einzig um die straffreie Fremdfinanzierung, ohne selbst einen Finger krumm machen zu müssen.


27.8.23 Unterhaltsreform Kindergrundsicherung Wechselmodell wird Standard

 

Der Wochendpapa ist out. Presse schildert Väterdiskriminierung an Familiengerichten, Ungerechtigkeit, die Leiden der Kinder bei Vaterverlust und den Missbrauch durch Entfremdung.


Quelle: Presse BamS, Bild am Sonntag 27.8.23

 


19.8.23 Justizminister Buschmann plant Reform des Unterhaltsrechts 

Bundesjustizminister Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts mitbetreuende Elternteile entlasten. Eckpunkte des Vorhabens will er in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll bald folgen. 

Die geplante Unterhaltsreform 2023 ist unehrlich und niederträchtig,
die versprochene Familienrechtsreform wird wieder unterschlagen. 

Ein Deckmäntelchen zum Schein, darunter versuchen nicht nur die Grünen um die derzeitige Ministerin Lisa Paus das Geschäftsmodell der Mutter, aus der Tasche des Vaters zu leben auszubauen. Beteiligt sind Frauen- und Alleinerziehungsverbände, Wohlfahrtsverbände, Juristen die um ihre Umsätze fürchten bzw. hoffen.

Konsequenz: das Kind muss als Unterhaltsgeisel weiter zur Mutter mit Unterstützung der riesigen Helferindustrie, die sich daran auch noch schamlos bereichern, meist auf Kosten des Steuerzahlers bzw. Vaters.
Das Prinzip Geld statt Liebe, den leiblichen Vater seinen Kindern zu entreißen und durch eine Zahlungsüberweisung zu ersetzen hat unermesslichen wirtschaftlichen und persönlichen Schaden an ganzen Generationen angerichtet. In Deutschland leben die Eltern von jedem 4. Kind getrennt!

Für die Entwicklung eines Kindes und die Pflicht der beiden Eltern hälftig die Betreuung zu übernehmen bedeutet das Kindesmisshandlung und Aufforderung zu Streit & Eskalation, staatlich erzwungen und finanziert.
Ein Stufenmodell wo die Mutter das Kind als Eigentum einsperrt um nicht arbeiten gehen zu müssen ist nach den vielen Verurteilungen Deutschlands vom Menschengerichtshof eine Straftat des Gesetzgebers und keine gerechte am Kindesinteresse ausgerichtete dauerhafte Lösung. Der Gesetzgeber fälscht zu diesem Zweck 2016-2021 nicht nur die 2,4 Millionen Euro teure „Kindeswohl und Umgangsrecht – Petra Studie“, sondern versucht diese zu unterschlagen unter Zuhilfenahme der DSGVO.
Quellennachweis: Spiegel vom 19.2.22
Nach erfolgreichem Prozess gegen das selbsternannte Bundesfrauenministerium (ein Bundesfamilienministerium welches neutral Vater & Mutter vertritt gibt seit Übernahme durch SPD längst nicht mehr) und seine Praktiken muss diese nun doch veröffentlicht werden und erscheint hier 22.8.23:
Quelle BMFSFJ

Es bringt keine Verbesserung, weder für das Kind, den Vater noch für die Mutter und auch nicht die Gerechtigkeit, die wir jetzt endlich nach so vielen Jahrzehnen finanzierter Eltern-Kind-Entfremdung  brauchen, der Europarat seit 2015 mit der Resolution 2079 von Deutschland gesetzlich einfordert. 
  
Das unsinnige Stufenmodell führt zu Streit um die Stufen, wird die Mutter motivieren den Betreuungsanteil des Vaters zu reduzieren und gerichtlich zu erstreiten. Um das zu erreichen, kommt es zwangsläufig zur Instrumentalisierung des gemeinsamen Kindes, was Kinder sehr belastet und lebenslang schädigt. 


  
Das Familien- & Unterhaltsrecht muss daher so gestaltet sein, dass es Konflikte zwischen Eltern und Kindern auf ein Minimum reduziert und die Bindung der Kinder zu beiden Eltern hälftig fördert.  
  
Ein lineares Modell welches am Existenzminimum ausgerichtet ist und nach oben gedeckelt, wäre eine bessere Alternative, löst aber das Hauptproblem der Misshandlung des Kindes durch Besitznahme nicht. 
Es ist völlig absurd, dass ein Kind nicht bei seinem Vater leben darf um an seinem Verdienst und seiner Entwicklungsförderung teilzuhaben, stattdessen die Mutter Unterhalt einklagt um selbst von den Verdiensten des Vaters leben zu können, ohne selbst arbeiten zu gehen oder Rechenschaft über das unredliche Geld ablegen zu müssen.

Vom Expartner weiter leben zu können, ohne eigene Verpflichtungen zu erfüllen, wurde im Jahr 2020 unter Ministerin Franziska Giffey SPD auch noch erweitert. Die Selbstbedienungsgrenze wurde erweitert von 5500€ auf 11000€.
Prominente Väter werden in der Praxis über diese unverschämten Gesetze tatsächlich jedoch Grenzenlos abkassiert.
Das ist nichts anderes als eine Form der Sklaverei, reale Geschlechter Diskriminierung.

Die überzogene Düsseldorfer Tabelle basiert auf unrealistischen Beträgen die jeglicher Grundlage entbehren und ist damit Ursprung aller Konflikte und Folgeschäden.
Kein Kind kostet das was da verlangt wird, erst recht nicht wenn das Kind ebenfalls zwischen 0% und 100% beim Vater lebt.
Wissen doch alle dass die sich alleinerziehend nennende Mutter, hauptsächlich davon finanziert wird und nur ein kleiner Rest wirklich beim Kind ankommt.

Diese Tatsache wird leider von vielen verdrängt, weil sie davon auf ihre Weise profitieren.
Heute aber haben Mütter und Frauen, Männer und Väter im Zeitalter von Gleichberechtigung gleiche Rechte und Pflichtet tatsächlich in der Realität auch zu haben.
Leistung muss belohnt werden, Unterdrückung und Abhängigkeiten müssen der Vergangenheit angehören, dann leben Männer und Frauen in Ihren Beziehungen auch belastungsfreier und es kommt viel weniger zu Konflikten, Trennungen und Bindungsstörungen.
  
Konfliktreduzierend & die Lösung für den Großteil aller Trennungsfamilien ist dagegen der Grundsatz beide betreuen, beide bezahlen nach dem Doppelresidenzmodell. Der Mindest-Bedarfsbetrag wird nach Altersstufen für jedes Kind gesetzlich gedeckelt festlegt und beide Eltern hälftig zur Zahlung verpflichtet, was zum Wettstreit unter den Eltern führen würde, möglichst gleichermaßen, in Absprache flexibel, hälftig zu betreuen. 
Unterhalt wird von beiden erstrangig in Form von Betreuung erbracht.
Ein Elternteil welches sich versucht von seiner hälftigen Betreuungspflicht freizukaufen begeht Kindesvernachlässigung was Konsequenzen in Form von Vorladungen zur Stellungnahme bzw. geeigneten Hilfsmaßnahmen haben muss.
In Belgien wird diese Kindeswohlgefährdung strafrechtlich verfolgt genauso wie Kindesentfremdung, was der deutsche Gesetzgeber ebenfalls zu übernehmen hat.
Unterhalt der im Einzelfall stattdessen fließt darf nachweislich nur für das Kind ausgegeben bzw. angelegt werden. 

Einen Anspruch auf Luxus kann und darf es nicht mehr geben, weil wenn überhaupt vorhanden, er automatisch den Kindern zu Gute kommt, wenn sie dort leben wo er entsteht.
Sie lernen, dass dieser nicht vom Himmel fällt, sondern nur durch Fleiß, Wissen und Arbeit entsteht, eben nicht vom Bürger/Sozialamt oder von Papas Überweisungen kommt. 
Lernen, dass es der Mama guttut, entlastet, auf eigenen Beinen zu stehen.
  
Mit so einem Gesetz im Rahmen einer ehrlichen Familienrechtsreform würde der Gesetzgeber gewährleisten, dass das Kind aus den Konflikten von Unterhaltsrechtlichen und Betreuungsrechtlichen Konflikten rausgehalten und vor gesundheitlichen und psychischen Belastungen verschont und es die Beziehungen zu beiden Eltern soweit als möglich gewährleisten würde.  
  
Nur das Doppelresidenzmodell auf Basis des gedeckelten Mindestbedarfes wird Gerichte, Verfahrensbeistände, Jugendämter und Trennungsfamilien weitgehend entlasten, die Beratung der Trennungseltern würde sich insoweit auf das Fördern von Maßnahmen zur Konfliktreduzierung und Bindungsförderung der Eltern mit Blick auf das Kind verlagern.

Während das sog. Stufenmodell zu noch mehr Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern, zu noch mehr Gerichtsverfahren und Überforderung von Gerichten Verfahrensbeiständen, Jugendämtern, führen wird, die dadurch weder Zeit, noch finanzielle Mittel für die wirklich notwendigen schweren Fälle des Kinderschutzes wie Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung haben werden.
  
Das Geschäftsmodell Alleinerziehung, diese vaterlose Gesellschaft, muss der Gesetzgeber jetzt endlich beenden, in der Welt ist dies in sehr vielen Ländern gesetzliche Selbstverständlichkeit, wo das Paritätsmodell längst Alltag beste Lösung für das Kind ist.

Wenn die Bundesregierung und die beteiligten Parteien nicht sofort handeln, Geschlechtergerechtigkeit herstellen, die geplante Diskriminierung der Väter beenden und die Interessen der Kinder auf Erhalt beider Eltern sichern, werden sowohl FDP, Grüne und SPD zur nächsten Wahl durch die Millionen davon betroffenen Menschen abgestraft.

Das Kindeswohlschädigende Alleinerziehungsmodell einer zahlt, die andere betreut ist zu beenden, weil es den Trennungskindern und der Gesellschaft, nachhaltig durch unzählige internationale Studien erwiesen besser geht, wenn sie bei Vater und Mutter gleichermaßen aufwachsen und so von ihnen gefördert und geliebt werden können!

Bericht zum Nachhören:   

Quelle: Tagesschau

 


Mütter werden durch Betreuung der gemeinsamen Kinder entlastet, das Armutsrisiko von Vater/Mutter/Kind sinkt erheblich!

Da immer das Schreckgespenst aufkommt, Mütter und Kinder würden in Armut verfallen, wenn Väter mehr mitbetreuen und dadurch bei den Unterhaltszahlungen entlastet werden.

Nein, denn je mehr Kinder durch beide Eltern betreut werden, desto geringer ist das Armutsrisiko. Und das stellt selbst das dem Bundesfamilienministerium nach dem Mund redende Deutsche Jugendinstitut fest. Und nicht nur das, auch die Berufstätigkeit von Müttern steigt, was deren Risiko von Altersarmut senkt.
 
 

Viele der selbsternannten "Alleinerziehenden" leben vom finanziellen Anreiz Unterhalt, dem Geschäftsmodell für Entfremdung und verschaffen sich damit Freizeit. Deshalb bevorzugen sie die Betreuungsvariante 51/49% die der Gesetzgeber als Streit um Unterhalt vorgibt, da sie dann mit einem lockeren Halbtagsjob über die Runden kommen bei vollem Unterhalt und sämtlichen Vergünstigungen für die arme Alleinerziehende, wie Steuerklasse 2, hoher Freibetrag, Bildungs- und Teilhabepaket, zusätzlich Kindergeld pro Kind usw.

Dazu kommt Wohngeld, was zur Folge hat, dass eine Beistandschaft des Jugendamtes auf Unterhaltsmaximierung "überprüft“, ob beim Vater da noch mehr zu holen ist. Statt die Mutter Vollzeit arbeiten zu schicken, da die Kinder ja gar nicht da sind, sondern im Kindergarten, Schule oder altersgemäß selbständig ganztags beschäftigt oder bei Großeltern abgeschoben.

Kein Wunder, das diese dann nur noch entspannte 20 Stunden maximal arbeitet, freie Tage in der Woche selbstverständlich hat (wo die Kinder beim Vater sind) und laut den Kindern bis zu 8 Bücher monatlich liest, als Stammkunde der Bücherei.
Fakt ist: Die ruhen sich zu Lasten des Vaters und auf den Schultern der Kinder aus, die wollen nicht arbeiten!
Der eigentliche Witz ist ja, dass jede Mutter, die behauptet, dass Mütter finanziell benachteiligt würden, wenn die Unterhaltszahlung analog zur Betreuung sänke, konkludent zugesteht, dass Kinderbetreuung lukrativ ist und Betreuung weniger wert ist, als der dafür zu leistende Unterhalt, denn nur dann wäre die Aussage logisch nachvollziehbar.

Geteilte Care-Arbeit ist ingesamt pro Nase auch mehr Zeit für Arbeit, Haushalt oder Hobbies. Davon können alle profitieren durch finanziellen Gewinn oder mehr Ausgeglichenheit durch bessere Work-Life-Balance!
 
 

Quelle: Deutsches Jugendinstitut, AID:A Datensatz