Petition: Dokument Pet 4-17-07-40325-038170
Presse bzw. Interessierten stellen wir gern ein Exemplar der Antwort zur Verfügung.
Wie erwähnt, sind die Gerichte zwar unabhängig, aber dem Gesetz unterworfen. Wir sind daher zuversichtlich, dass das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern mit seinem Inkrafttreten am 19. Mai 2013 die gewünschten Effekte erzielen wird. Es trifft aber zu, dass es eine ständige Aufgabe ist, das geltende Recht in der Praxis mit Leben zu füllen.
Wir sind jedoch optimistisch, dass sich die Abkehr von alten Rollenmustern auch zunehmend in unserer Rechtspraxis niederschlägt.
Der beste und längst fällige Gesetzesvorschlag, welcher von der Partei DIE LINKEN kam, wurde von CDU/CSU abgelehnt. Argumentlos!
Nur bei den Parteien FDP und den LINKEN war erkennbar, dass es ihnen wirklich um das Kindeswohl ging, haben das Konfliktpotenial, die Fehlentwicklungen und das Leid der Kinder gesehen, wenn nicht klar von Anfang an BEIDE Eltern die Sorge gemeinsam ausüben.
Wenn man den Gleichheitsgrundsatz und ein natürliches Recht ignoriert
4.7.2012 Kinderschuhe und Petitionen an:
Bundeskanzleramt, Justizministerium, Familienministerium, Bundestag
Übergabe erfolgt auf den Punkt, zeitgleich mit der Vorlage der diskriminierenden Gesetzesvorlage
in der Kabinettssitzung im Kanzleramt durch die Justizministerin Fr. Sabine Leutheusser Schnarrenberger
Präsentationsfilm:
Übergabe Petitionen und Kinderschuhe an die Bundesregierung
Das Wechselmodell und das Gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, als die beste Lösung, bestätigt auch das höchste Gericht in Spanien!
Es stellte fest, Zitat:
„Die Erfüllung der Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern kann nur durch gleiche Betreuungsleistung, als zweifellos beste Lösung erfolgen“.
Der Code of Law Council of Aragon, zum Beispiel, sieht in Artikel 80.2 die Verpflichtung des Richters "bevorzugt das gemeinsame Sorgerecht im Interesse der minderjährigen Kinder" zu beschließen. Auch in der Rechtsprechung der Valencia sollen die familiären Beziehungen von Kindern, deren Eltern nicht zusammen leben erhalten bleiben. Sein Artikel 5.2 sieht vor, dass "in der Regel" das gemeinsame Sorgerecht für die minderjährigen Kinder gilt. Quelle1, Quelle2
Spanien, Belgien, Frankreich, England, Wales, Italien, Tschechische Republik, Dänemark, Schweden, Brasilien, Slowakei, Griechenland, Norwegen, USA, Kanada, Australien, Niederlande usw.
KiMiss Studie 2012, Wissenschaftliche Auswertung, Nov. 2012, Universität Tübingen, Lebenssituation von Kindern in Deutschland
Zitat: "... in 80% der Fälle geben Elternteile an, dass ihnen jede Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung und Wahrnehmung der Elternrollen verweigert werde. Vorenthaltung relevanter Informationen über das Kind, Unterbindung des Kontakts zum Kind und Behinderung von Umgangsregelungen treten in über 70% der Fälle auf. Viele dieser Probleme lassen sich auf eine monopolisierte Sorgerechtsregelung zurückführen."
Zusammenfassung der Studienergebnisse
Oder stecken ganz andere Motive und/oder Lobby's dahinter, nicht-ehelichen Vätern nach wie vor das gemeinsame Sorgerecht nur auf Antrag des Vaters und eine etwaige Prüfung durch das Familiengericht einzuräumen?
Sorgerechts-Umfrage: Statistik Quelle
"Wenn knapp zwei Drittel der Mütter offenbar ihrem Partner zutrauen, dass er die richtigen Entscheidungen für sein Kind treffen kann, und drei Viertel der Väter dies auch wollen, so ist das Sorgerecht für beide Elternteile von Geburt an der einzig richtige Weg.
Offenbar agieren Eltern inzwischen wesentlich gleichberechtigter als es ihnen von Politikern und Politikerinnen zugetraut wird. In diesem für alle Familien so wichtigen Thema hinkt die Politik der Realität deutlich hinterher."
Das schweizer Parlament hat entschieden, dass das gemeinsame Sorgerecht künftig die Regel sein soll, und zwar unabhängig davon ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Ledige Väter erhalten 5 Jahre rückwirkend automatisch das Sorgerecht für Ihre Kinder.
In 20 von 28 Europäischen Staaten gilt die gemeinsame Elternverantwortung für ledige Väter selbstverständlich ab Geburt.
Kein Vater muss hier einen demütigenden und diskriminierenden Antrag stellen.
Laut einer Studie hat jedes zweite Scheidungskind nach einer Scheidung den Kontakt zum eigenen Vater verloren.
Wenn der Vater fehlt, eine Aufklärung: Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG), Beitrag von Prof. Dr. Matthias Franz
Wie Väter heute präsent bleiben im Leben ihrer Kinder: Artikel Bild.de vom 14.1.13
Fazit: Grundlegende Reform statt Flickschusterei! Die Sorgerechts- und Familienrechts-Reform hat noch nicht einmal begonnen! Wir sind im Jahr 1985 stehen geblieben. (Beweis)
Wir fordern die Abrüstung im Familienrecht, das Ende des kalten Krieges (Quelle) und des Geschlechterbetruges (Quelle), weil dabei unsere Kinder unter die Räder kommen!
"Probleme werden dadurch verstärkt, weil dem Personal des Jugendamtes - so das Gutachten - eine neutrale Beratung und Belehrung über die mögliche Ausgestaltung des Sorgerechts zum Teil schwerfällt, da es in seiner täglichen Praxis vorwiegend Mütter unterstützt und berät und Fälle des gemeinsamen Sorgerechts eher als konfliktträchtig erlebt.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Inkrafttreten des Gesetzes durch Maßnahmen zu flankieren, die sicherstellen, dass alle betroffenen Mütter und Väter möglichst frühzeitig über die Handlungsoptionen, die ihnen im Hinblick auf das Sorgerecht ihres Kindes zustehen, neutral, umfassend und zugleich verständlich informiert werden." Quelle in Stellungnahme Punkt 6
Mit der Vaterschaftsanerkennung muss die gemeinsame Sorge begründet werden, damit beide Eltern auf dieser Basis die Verantwortung für das gemeinsame Kind übernehmen. Da hat ein Gericht oder Jugendamt nichts zu suchen.
"Wer Politik für das Alleinerziehen macht, kann nicht Familienfreundlichkeit heucheln."
Kind verliert Gehör und wird taub, Vater darf nicht helfen. Er bekommt kein Sorgerecht. "Gutachter an Familiengerichten, da ist schlechter Rat TEUER" (FAZ vom 12.11.12)
Präampel, Art. 3, 9 und 18 Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Das Recht auf Umgang mit und Fürsorge durch BEIDE Eltern.
Deutschland hat nach vielen Jahren der Blockade 2010 die UN-KRK/CRC endlich vollständig ratifiziert und anerkannt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für ein gemeinsames Sorgerecht der leiblichen Eltern von Geburt an ein und sprechen sich gegen die Notwendigkeit der Antragsstellung auf das Sorgerecht für unverheiratete Väter aus.
Beiden Elternteilen steht von der Geburt an die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu. Voraussetzung ist lediglich die Anerkennung der Vaterschaft.
Während in einer Ehe geborene Kinder grundsätzlich von Geburt an Kontakt zu ihrem Vater haben und dieser – mit der Mutter gleichgestellt – gemeinsam mit ihr für das Kind Sorge trägt, kann durch die noch geltende und auch vorgesehene neue Sorgerechtsregelung vielen Kindern sehr lange der Kontakt mit ihrem unverheirateten Vater verwehrt werden.
Das nicht automatische Sorgerecht beider Elternteile widerspricht dem natürlichen Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.
http://tinyurl.com/c66lvxy Antrag im Original: Quelle Die Delegierten stimmten für den Antrag: Top 5 im V-Ranking erreicht!!!
Keine Idee, kein Konzept: Die Familienpolitik der schwarz-gelben Koalition ist so gut wie gescheitert. Ihre letzte Chance ist ein radikaler Schnitt. Quelle
Justizministerium
Familienministerium
Bundestag
Kanzleramt
In der Debatte verhinderte die CDU insbesondere die CSU, dass Kinder selbstverständlich von Geburt an ihren Vater mit Sorgerecht haben und behalten.
Der CSU Vorsitzende Horst Seehofer (Zahlvater, statt liebevolles Engagement für sein uneheliches Kind), bekam Kinderschuhe und die Petition von seinen Landsleuten Günter Mühlbauer und Reinhard Häring persönlich und auch über den bayrischen Landtag.
17.6.2012 Kinderschuhe zur Kundgebung zum 1. Internationalen Vatertag
Auszug aus der Rede:
Heute, Sonntag, 17. Juni 2012, wird der Platz der Republik für einige Stunden zum Platz des Vaters. Mit der Aktion und einer Kundgebung möchte das Bündnis Internationaler Vatertag ein Zeichen setzen. Angesichts des zunehmenden Engagements der Väter in gleichberechtigter Elternverantwortung ist eine Diskussion und ein gesellschaftlicher Mentalitätswandel längst überfällig.
Elternteil sein von Geburt an, für die Kinder da sein und Verantwortung tragen.
Kein Vater möchte als Bittsteller für diese Notwendigkeit, weder bei der Mutter, noch beim Jugendamt, noch vor Gericht auftreten, so wie es bisher unwürdig der Gesetzgeber verlangt hat und dieser Gesetzentwurf wieder diskriminierend verlangt.
Uns reicht es jetzt!
Ein Schuh steht für Mama, einer für Papa, mit beiden Schuhen gehen Kinder durchs Leben, genauso benötigen sie BEIDE Eltern für eine gesunde Entwicklung von Geburt an.
Eine Mutter kann einen Vater nicht ersetzen und ein Vater nicht eine Mutter.
Die Kinderschuhe werden wir, den in dieser Gesellschaft für Väterliche Wertschätzung und gesetzliche Umsetzung Verantwortlichen schenken, als Zeichen dafür, dass wir erwarten das unsere Kinder und wir als Väter ernst genommen werden. Dies sind:
- Das Bundeskanzleramt, aus der Generalverantwortung heraus.
- Das Justizministerium, als Gesetzesumsetzer.
- Das Familienministerium, verantwortlich für väterliche Familienpolitik.
- Der Bundestagspräsident, stellvertretend für die Bundestagsfraktionen die ein solches Gesetz auf den Weg bringen und darüber abstimmen werden.
- Der Bundespräsident, welcher das Gesetz durch Unterschrift bestätigt.
Das derzeitige Familienrecht steckt noch in den Kinderschuhen
bei Gleichberechtigung und Erhalt von Vater, Mutter und Kindern,
es muss grundsätzlich saniert werden!
Ein Vater ohne Sorgerecht erhält über sein natürlich geborenes Kind, das er genauso liebt, dafür die gleiche Verantwortung trägt, wie für das eheliche Kind, beim gleichen Arzt KEINE Auskunft, KEINE Mitbestimmung bei ärztlichen Entscheidungen, in der gleichen Schule KEINE Auskunft über schulische Leistungen usw..
Das sind unhaltbare Zustände!
Väter besitzen Fähigkeiten, einen Schatz, einen Fundus an Wissen. Den möchten sie an ihre Kinder gleichermaßen weitergeben. Wie können sie dies, wenn das deutsche Familienrecht paritätische Betreuung und Doppelresidenz, wie in der Welt Kindeswohl fördernd längst bewiesen, nicht regelmäßig anwendet? Die Bindungen der Kinder durch Wegzug eines Elternteils missbräuchlich zerrissen werden, obwohl dies, wie in anderen Ländern üblich, per Richtlinien und Toleranzgrenzen erfolgreich einzuschränken ist? Trennungskinder auch aus verheirateten Beziehungen nur alle 14 Tage am Wochenende den Papa „besuchen“ dürfen, statt im täglichen Leben miteinander die Normalität eines Vaters zu leben?
In Deutschland wird die Umgangspflicht bisher regelmäßig nicht umgesetzt, ist zu einem Bettelrecht verkommen!
Gibt es denn keinen roten Faden im Familienrecht, keinen Standard des Kindeswohles? Kindeswohl ist: von Geburt an mit seinem Vater und seiner Mutter aufzuwachsen!
Dem Kind ist es völlig egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, wie lange sie sich kennen. Vom ersten Tag an sollen Vater und Mutter als Lebensversicherung im Leben des gemeinsamen Kindes wirksam werden und mit ihrer Liebe Verantwortung übernehmen.
Die HÄLFTE ALLER Eltern sind Väter!
Wir lassen uns diese Verantwortung nicht mehr nehmen.
Die Väter sind empört über die bisherigen Hindernisse, Hürden und Antragsentwürfe!
Presseartikel: Die MINI Sorgerechtsreform ändert nichts, verpackt Diskriminierung neu. Vaterliebe kommt bei Kindern nicht an.
Artikel 6 Grundgesetz, feiert am 23.5.2013 seinen 64. Geburtstag
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende PFLICHT.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Wir fordern: Das selbstverständliche Gemeinsame Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung, ohne wenn und aber, weil die Menschenrechte alternativlos sind, jedes Kind unabhängig von der Geburtssituation ein Recht auf beide Elternteile hat und Kinder ihr weibliches und ihr männliches Elternteil für eine gesunde Entwicklung benötigen.
Wir fordern: Das wir Väter die Entwicklung unserer Kinder vollwertig fördern können und das paritätische Familienleben nach einer Trennung fortgesetzt und zur Regel wird.
Die Entstehung und Erhaltung der Bindungen zwischen Kind, Eltern und Großeltern muss im Vordergrund eines zeitgemäßen Familienrechts stehen und NICHT die Trennung!
Wir wollen den Kindern das größte Leid ersparen: Papa oder Mama verlieren, nur weil das aktuelle Familienunrecht nicht dazu in der Lage ist, sie vom ersten Tag an zu sichern und zu bewahren, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht, sie sich auf der Paarebene oder auf der Elternebene befinden.
7.12.2013 und 8.12.2012 Kundgebung in Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) und
Straßburg (Europarat) zum Tag der Menschenrechte
International spricht man von elterlicher VERANTWORTUNG.
UMGANGSRECHT ABSCHAFFEN, SORGE- und BETREUUNGSPFLICHT ab Vaterschaftsanerkennung !
Wenn ein Elternpaar sich trennt, hat ein Elternteil (in über 90 Prozent ist das der Vater) ein Umgangsrecht mit seinem Kind, bzw. Kindern. Als „Regelumgang“ wird es betrachtet, wenn das Kind alle 14 Tage Samstag und Sonntag mit dem Vater verbringt. Das heißt: ein Elternteil wird aus dem alltäglichen Leben des Kindes völlig ausgeschlossen. Dies entspricht weder den emotionalen Bedürfnissen der Kinder noch den praktischen Bedürfnissen von Eltern – und zwar beider Eltern, denn 'alleinerziehend' sein, ist gar nicht so lustig. Doch abweichende Regelungen gibt es nur dann, wenn die Eltern sie einvernehmlich vereinbaren.
Wir sind der Meinung: jede „normale Umgangsregelung“ widerspricht dem sogenannten „Kindeswohl“! Väter ist immer ganz unwohl, wenn sie das Wort „Umgang“ im Zusammenhang mit Kindern hören. „Wie gehst du denn mit Deinen Sachen um?!“ könnte man manche achtlose Jugendliche fragen. „Wie gehst Du denn mit Deinen Kindern um“ könnte man manchen Vater fragen. In Deutschland würde die Antwort in Millionen Fällen lauten: "Ach, nur alle 14 Tage..." oder „...gar nicht mehr!“
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. ...
Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“ so steht es in Grundgesetz Art. 6. Auch anderen Gesetzen wird das Recht des Kindes auf ungehinderten Zugang zu beiden leiblichen Elternteilen wohlverstanden mit Bedürfnissen der Kinder begründet.
Doch dem entgegen wird den meisten Trennungskindern maximal ein „Umgangswochenende“ mit dem „Rest-Elternteil“ ermöglicht. Der „betreuende Elternteil“ leiht das Kind an den „Umgangs-Berechtigten Elternteil“ quasi aus – am besten noch mit genauen Vorschriften, wie mit dem 'ausgeliehenen Objekt' umzugehen sei. Das ist Irre! Wenn man sich etwas für ein Wochenende zum Spielen ausleihen will, dann ist es das Cabrio von einem Kumpel. Ein Kind für's „Spielwochenende“ auszuleihen ist in unseren Augen abartig!
„Artgerecht“ für Kinder ist nur, wenn sie tatsächlich einen ungehinderten Zugang zu ihren beiden leiblichen Eltern haben können. Das heißt: Mama und Papa im Alltag sehen können, ihre gemeinsame Verantwortung und Liebe jederzeit fühlen können. Da hilft es oft schon, z.B. jeden von beiden jederzeit anrufen zu dürfen, um etwas zu erzählen oder zu fragen. Doch selbst das wird vielen Kindern vom 'betreuenden Elternteil' verboten. Darin zeigt sich keine Fürsorge und Liebe, sondern Besitzanspruch und Einengung. Mancher Straftäter hat im Strafvollzug mehr persönliche Freiheiten, als unschuldige Kinder in Deutschland!
Wenn sich dagegen beide Eltern ihre Für-Sorge-Pflicht sinnvoll teilen, gewinnen neben dem Kind auch beide Elternteile. Und nur so ist es möglich, dass jeder Elternteil seiner „Pflicht“ zur „Fürsorge und Erziehung“ im Sinne einer bestmöglichen persönlichen Entwicklung des Kindes verantwortlich gerecht werden kann. Das muss mancher – bisher nur „umgangsberechtigte“ - Elternteil vielleicht erst lernen. Das kann er aber an Spielwochenenden alleine nicht schaffen – wozu auch?! „Übung macht den Meister" und jeder von uns lernt am besten das, was er alltäglich tun muss...
Es ist höchste Zeit, das „UMGANGSRECHT“ als begrenzte „Spielzeit“ abzuschaffen und es durch eine „BETREUUNGSPFLICHT“ für beide Eltern zu ersetzen! Das würde praktisch jeden Streit sinnlos machen. Und Eltern die ihre Kinder wirklich lieben, nehmen sowieso immer wieder die Mühe auf sich, zu bedenken und – wo nötig - konstruktiv und offen miteinander zu besprechen, wie sie beide ihrer Verantwortung für die gemeinsam gezeugten Kinder am besten gerecht werden können!
Text: copyright kinderleicht 2012 http://www.kinder-leicht.info/
Aktion Kinderschuhe Sorgerecht erklärt:
Wir fordern Gleichberechtigung
Das "Bündnis Internationaler Vatertag" will auf Hindernisse bei der Gleichberechtigung hinweisen. Wir wollen unsere Vorschläge unterbreiten, wie gleichberechtigte Elternschaft in einer modernen Gesellschaft aussehen kann und welche Schritte wir von den Politikern und Politikerinnen erwarten.
Wir wollen nicht gestärkt - sondern gleichberechtigt akzeptiert und respektiert werden!