18.6.2017
6. Internationaler Vatertag
Er ist Vätertag für Kinderrechte und Gedächtnistag für entsorgte und gegangene Väter.
Unser Beileid gilt den Papa's die keine Kraft mehr hatten wegen dem Leid und dem Verlust des eigenen Kindes.
Christian Lindner und sein Team in Erfurt: Wir machen das #Wechselmodell zum REGELFALL !
"Ich halte die jetzige gerichtlich angeordnete Praxis für viele Eltern - einer betreut und der andere zahlt - für unvereinbar mit liberalen Prinzipien.
Eltern, die gleichberechtigt Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen, sollen das auch können."
Der Staat hat sich an die Menschen anzupassen, nicht umgekehrt.
>> Christian Lindner, FDP, September 2017 <<
#REGELFALL = #Doppelresidenz = #FDP
STARKE MÄNNER KÜMMERN SICH... um Ihre Kinder.
Väter sind für Kinder durch nichts zu ersetzen, insbesondere durch Unterhalt nicht. Sie wollen und sollen sich erstrangig selbst um ihre Kinder kümmern. Dass Sie daran vom Staat gehindert und dafür diskriminiert werden ist eine grausame Tatsache die es zu Beenden gilt!
Danke Dove! für den Werbeclip
Millionen Eltern, Großeltern, Mütter, Väter und Kinder werden die Botschaft verstehen.
Deshalb setzt sich die #FDP jetzt für das zu Hause bei BEIDEN Eltern ein. Die Wissenschaft, der Europarat und alle Kinder/Jugendlichen fordern die #Doppelresidenz, ihren Vater im #REGELFALL per Gesetz.
"Zukunft von Trennungsfamilien: Vorfahrt für gemeinsam Getrennterziehen und die Doppelresidenz!"
Die Banner dürfen kopiert und in allen Medien verteilt werden mit einem Link auf: www.Doppelresidenz2017.de
größere Bildvarianten sind den Bildlinks hinterlegt
Der Staat zerstört tagtäglich die Väter und Kinder. Vaterschaft gibt es in Deutschland nicht weil gestörte Menschen diese auf Alimente reduzieren. Einkommen wird vom Gericht kriminell fiktiv erfunden damit es gepfändet werden kann. Lebenslange Verschuldung ist die Konsequenz. Millionen Papa's werden durch dieses System der Diskriminierung, Ausbeutung und Kindesmißhandlung finanziell und gesundheitlich völlig ruiniert. Wenn das Geld und die Kraft gegen die Gerichte ausgegangen ist, weil man erfolglos völlig NORMALES fordert: sein Kind selbst zu erziehen, wozu jeder Vater per Grundgesetz verpflichtet ist, nehmen sich viele das Leben.
Kinder als Geisel für Unterhalt in Einzelhaft zu halten ist bestialisch.
Wer Kindesunterhalt statt das zu Hause beim Vater fordert betreibt KINDESWOHLGEFÄHRDUNG und gehört bestraft.
Jedes Kind muss einen gesetzlichen Anspruch auf sein zu Hause bei seinem Papa haben, dass hat der Staat sicher zu stellen und dafür zu sorgen!
Kindesunterhalt ist abzuschaffen. Jeder Vater hat erstrangig sein Kind selbst zu betreuen.
Seit 2015 fordert der Europarat die gesetzliche Änderung dazu von allen Staaten in der Resolution 2079.
#paritätischeDOPPELRESIDENZ im #REGELFALL
Die Familienrechtsprofessorin Hildegund Sünderhauf aus Nürnberg sagte dazu im Familienministerium am 11. Juli sehr zutreffend, Zitat:
"Durch eine Reform des § 1671 BGB muss sichergestellt werden, dass partnerschaftliches Getrennterziehen die Regel ist und alles andere eine zu begründende Ausnahme. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimierte Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat – hieran muss erinnert werden – hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht."
Deshalb #FDP wählen, die einzige wirkliche Familienpartei die das Verbrechen beseitigen will. Im Wahlprogramm Gesetzesänderung: Eltern werden in der REGEL BEIDE die Kinder hälftig betreuen. Wissenschaftlich weltweit erwiesen das Beste für alle Kinder.
Das einer zahlen muss und deswegen dem Kind in der Kindheit, Entwicklung, Förderung und Erziehung fehlt darf es nie mehr geben!
HEUTE nicht morgen, wollen wir mit unseren Kindern zusammen leben!
(© Andreas Riedel, 2012)
www.InternationalerVatertag.de Bildquelle: www.Familienpfusch.de
Wieder ist ein Vater von uns gegangen, hat ein Kind seinen Papa verloren.
Martin S. aus Buxdehude ist die Kraft und das Geld ausgegangen.
Betreuungs- Sorge- und Unterhaltsstreit ist die Schuld des Staates, der als Brandstifter erst dafür sorgt. Erst wenn Eltern gleichberechtigt sind und BEIDE die PFLICHT zur BETREUUNG ausüben hört das Blutvergießen auf.
Stellt den Politikern und Juristen im Abgeordneten Watch bzw. öffentlich die Frage warum Sie Väter und Kinder trennen, mißhandeln, foltern und quälen.
Wer seine Kinder nicht selbst betreuen, fördern und lieben kann, verliert seine Existenz, kann sich nicht mehr auf seine Arbeit und Privatleben konzentrieren. Wer seine Kinder verliert, verliert seine Zukunft.
...Neben ihm lagen auf seinem Bett 4 Abschiedsbriefe...
Zermürbt von den 5-jährigen Rechtsstreitigkeiten mit der Justiz ... wählte er den Freitod. Er hatte extrem hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, allein 2014 ca. 16000 EUR, während die Kindesmutter ungerechtfertigt kostenlos die gerichtliche Verfahrensbeihilfe bekam. Ein Anruf genügte und ihre gerichtlich bezahlte Rechtsanwältin S. verfaßte schon einen Schriftsatz...detailierter in der Originalquelle: http://www.vaeternotruf.de/aktuell2017.html
Die FDP wird in die Bundestagswahl mit der BESTEN Lösung für Kinder einziehen den Kindern BEIDE Eltern nach Trennung erhalten!
Paritätische Doppelresidenz nun endlich auch für deutsche Kinder im REGELFALL per Gesetz.
Respekt !!! #GermanMut #FDP
Rund 20 Mio Betroffene von Kinderverlust durch Trennung: (Väter, Mütter, Omas, Opas, Onkels, Tanten, Cousins, Cousinen)...
Sorge-, Betreuungs-, Melde- und Unterhaltsrecht müssen sich an der Lebenswirklichkeit und an den Bedürfnissen der Eltern und Kinder orientieren, nicht umgekehrt.
Der Internationale Vatertag kündigt sich an und war dabei:
Mutter: Das Kind gehört mir. Väter die nichts dagegen tun können. Kinder und Papas die daran zu Grunde gehen.
ARD Reportage
350.000 Kinder sind insgesamt in Deutschland jedes Jahr von der Trennung ihrer Eltern betroffen.
Und der Staat begreift sich als KRIEGSTREIBER zwischen den Eltern. Beschließt noch schnell vor den Wahlen ein "VÄTERZERSTÖRUNGSPROGRAMM" bestehend aus einem erweiterten Enteignungsprogramm, Schuldenprogramm, Existenzvernichtungsprogramm, Führerscheinentzugsprogramm und damit verbunden natürlich eine weitere Eskalationsstufe im ENTFREMDUNGSPROGRAMM zu den eigenen Kindern.
Man muss doch den Eindruck haben in der Regierung, in der Justiz sitzen keine Menschen, Väter oder Mütter. Mit welchem Recht ist dieses BLUT vergießen eigentlich gedeckt?
Aus den Deutschen Familiengerichten fallen die Leichen der Kinder und Väter.
Sind die Politiker und Juristen zu feige ihren Miststall selbst auszumisten oder unfähig dazu? Wieso sollen immer nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Juristen aufrütteln damit sie aufwachen, um zu sehen was sie für ein großes Leid angerichtet haben? Gibts da Richter in den schwarzen und roten Roben die denken können, rechnen können, die Empathie für Kinder haben und den Vätern helfen ihren Vaterpflichten und Lebensaufgabe als Erzieher, Betreuer und liebender Papa nachzukommen?
Da draußen will kein ordentlichen VATER sich per Unterhalt frei kaufen von seiner Elternpflicht! Ob die Richter und Politiker das irgendwann einmal verstehen werden ???
2017 Unterhaltsreform - Sorgerechtsreform - Betreuungsrechtsreform - Familienrechtsreform - Melderechtsreform - Namensrechtsreform - Steuerrechtsreform
Positionen zur Bundestagswahl
Den Kindern BEIDE Eltern nach Trennung gleichberechtigt erhalten.
Wer das nicht im Parteiprogramm hat wird NICHT gewählt.
Variante A war bereits hinfällig, da diese Rechtslage bereits seit BGH Beschluss XII ZB 601/15 vom 1.2.17 gilt.
Es gibt für die Kinder keine bessere Alternative. Die durchweg positiven Ergebnisse in der restlichen Welt, wo es längst gelebt wird und Normalität ist, machen die paritätische Doppelresidenz zur gesellschaftlichen Notwendigkeit.
Wer anderes fordert handelt nicht im besten Interesse der Kinder. Frieden zwischen den Eltern und die Konzentration auf die Förder- und Erziehungsverantwortung und PFLICHT in der jeweiligen Elternzeit ist GRUNDBEDINGUNG und VORRAUSSETZUNG für glückliche Kinder. Kinder brauchen ihre BEIDEN Eltern gleichermaßen für eine vollwertige Entwicklung.Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ als Modell zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern zum REGELFALL machen. Dies bedeutet eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein Drittel/zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. Falls die Eltern sich bei einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen können, so entscheidet ein Familiengericht.
Einen Vater haben nur per Zufall/Einzelfall wer will das schon... Das ist wohl so ziemlich das Letzte was Kinder brauchen. Unterhalt statt bei Papa aufwachsen und Familiengerichte/Fremde die mitreden und Geld kassieren wollen. Die SPD ist mit ihrem notgedrungenen Bekenntnis zum Wechselmodell im Einzelfall im Mittelalter stehen geblieben und damit für den Großteil der Bundesbürger unwählbar.
Das so genannte paritätische Wechselmodell oder Doppelresidenzmodell bezeichnet Kinder die in zwei Haushalten zu Hause sind. Bislang ist das Wechselmodell in Deutschland – anders als in Ländern wie Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, USA, Kanada und Australien – gesetzlich nicht verankert. Im Oktober 2015 beschloss der Europarat einstimmig eine Resolution zur „Gleichheit und gemeinsamen elterlichen Verantwortung“. Ziele sind, die Diskriminierung von Vätern abzubauen, das paritätische Wechselmodell in den nationalen Gesetzen zu verankern und ein Hinwirken auf konsensorientierte Lösungen der Eltern zu erreichen. Deutschland hat das bisher nicht umgesetzt, und die Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte ist nicht einheitlich.
Bundesgerichtshof gibt Richtung für Gesetzgebung vor
Am 27. Februar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil vom 1. Februar 2017 veröffentlicht. Ein Vater aus Nürnberg hatte geklagt, weil er seinen Sohn (13 Jahre), der bis dahin bei der Mutter lebte, nicht nur alle 14 Tage am Wochenende betreuen wollte. Der Vater klagte sich bis zum BGH; dieser verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurück an das bereits befasste Oberlandesgericht. Das Urteil stellt fest, dass die Anordnung des paritätischen Wechselmodells zur Betreuung des Kindes auch gegen den Willen eines Elternteils möglich sei, wenn dies zum Wohle des Kindes beitrage. Damit hat der BGH den Weg für eine gesetzliche Klarstellung vorgezeichnet.
SPD-Fraktion fordert Rechtsgrundlage für Wechselmodell
Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu auf ihrer Fraktionssitzung am 7. März 2017 ein Positionspapier „Wechselmodell“ beschlossen. Darin bekräftigt sie, dass sich die Zeiten geändert haben und mehr und mehr eine Abkehr vom Leitbild des so genannten Residenzmodells als Standardmodell festzustellen ist. Denn Frauen wollten vermehrt einen Beruf ausüben und Männer ihren Kindern ein anwesender Vater sein. Jede Familie sei anders, jede Trennung individuell, weshalb es auch im Recht kein alleingültiges Modell mehr geben könne, heißt es im Positionspapier. In Deutschland haben sich Familiengerichte bisher mehrheitlich für das Residenzmodell ausgesprochen: einige, weil noch immer die Ansicht besteht, ein Kind brauche einen festen Lebensmittelpunkt. Andere Gerichte sahen schlichtweg keine rechtliche Grundlage, das Wechselmodell anzuordnen. Der Bundesgerichtshof jedoch hat klargestellt: Eine gerichtliche Umgangsregelung nach dem Wechselmodell wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Positionspapier, dass eine Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschaffen wird, auf deren Basis das Wechselmodell nach eingehender Einzelfallprüfung und im Sinne des Kindes mit den Eltern vereinbart oder auch angeordnet werden könne. An erster Stelle müsse für die Gerichte immer das Kindeswohl stehen. Eine Pflicht zur Anordnung eines „bestimmten Modells“ – also auch das Wechselmodell als Regelfall – lehnen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ab. Zum Wohle der Kinder sollten beide Eltern an der Erziehung des Kindes beteiligt sein können, ohne dass dem anderen Elternteil finanzielle Nachteile entstünden. In diesem Zusammenhang hält die SPD-Fraktion an ihrer Forderung nach einem Umgangsmehrbedarf für Eltern fest, die Hartz IV beziehen.
Viele Studien sprechen im Übrigen dem Wechselmodell zu, dass es in den meist üblichen Konstellationen von den Nachtrennungsfamilien dem Kindeswohl am besten entspricht.
Quelle: http://www.spdfraktion.de/themen/wechselmodell-je-haelfte-mama-papa-wohnen
Alle Kinder können jetzt endlich die Hälfte des Jahres bei ihrem Vater aufwachsen!
Der BUNDESGERICHTHOF hat mit Beschluss vom 1. Februar 2017 - XII ZB 601/15 – Das Wechselmodell für Deutschland zum REGELFALL erklärt und die Einzelresidenz/Alleinerziehung zum Ausnahmefall.
Papa und Mama sind ab sofort für alle Kinder als gleichwertig und gleichwichtig zu betrachten, Kinder sind insbesondere erstrangig von ihren Vätern zu betreuen, im Zweifel auch gegen den Willen der blockierenden Mutter, weil es im Besten Kindeswohlinteresse ist bei BEIDEN Eltern aufzuwachsen.
Die sich aus dem Dualismus von Sorge- und Betreuungsrecht ergebenden Probleme und Zweifelsfragen müssten längst durch Gesetzesänderungen beseitigt sein. Die Notwendigkeit gesetzlicher Reformen hatte bereits die Kinderrechtekommission des DFGT in ihrem ausführlichen Positionspapier vom Juli 2014 dargelegt. Der Gesetzgeber hat seit Jahren eine neue Gesetzliche Regelung verpennt und blockiert das Wechselmodell im Unterhalt und allen anderen Gesetzen. Sie haben es fahrlässig unterlassen endlich hart durchzugreifen bei unkooperativem Verhalten bzw. Kooperation zu belohnen.
Das sind die Kriterien für Kindeswohl und die Bundestagswahl. #Doppelresidenz2017
Es gibt in Deutschland ein breit angelegtes Netzwerk von Lobbyisten, Profiteuren und Ideologen, die sich mit ihrer Macht gegen die notwendigen und überfälligen Reformen stellen. Diese Leute gibt es in allen Parteien, und in vielen Verbänden. Oftmals hängt ihr Einkommen indirekt oder direkt von der Anzahl der Verfahren vor den Familiengerichten ab, zur Zeit ca. 650.000 pro Jahr. Alleine ca. ein Drittel dieser Verfahren drehen sich sehr kosten- und zeitintensiv um elterliche Sorge und die Betreuung ("Umgang" im Juristendeutsch).
Typischerweise vertreten die Lobbyisten dieser Industrie heute in aller Regel nicht mehr eine offene Gegenposition zum Wechselmodell, sondern sie erzählen, dass sie das Wechselmodell "stärken" wollen, und behaupten, jeder Fall müsse (kosten- und zeitaufwändig) einzeln geprüft werden. Dabei verbreiten sie, wenn es eng wird, die Lüge, es gäbe Leute, die das Wechselmodell erzwingen wollten, oder ein Modell allen aufdrücken wollten, und ähnlich klingenden Unsinn, an den niemand denkt, der seriös für Reformen eintritt. Tatsächlich vertreten all diese Leute unter dem Eindruck ihrer Absichten zur "Stärkung" und der Zurückweisung von vermeintlichem Zwang in Wirklichkeit, ganz nüchtern, folgende Positionen:
Mit abenteuerlich hergeleiteten "wissenschaftlichen Befunden", ideologisch und unbelegten Haltungen wie "haben wir immer schon so gemacht" dürfen wir Leute wie Frau Prof. Walper, Herrn Dr. Salzgeber, Herrn Prof. Maywald, Herrn Prof. Löhnig, Frau Dr. Kostka und Politiker, die sich von diesen Menschen beraten lassen, nicht länger davon kommen lassen. Auch Journalisten, wie etwa der Herausgeber der Süddeutschen Zeitung, Prof. Heribert Prantl, oder der der Chefredakteur der Berliner Zeitung, Gunnar Schupelius, gehören zu diesem Netzwerk, wobei wir beiden Journalisten zubilligen, dass sie ihre Meinung vertreten, und nicht einfach den Lobbyistenmüll nachplappern. Sie liegen einfach nur falsch, weil es bequem ist, falsch zu liegen, oder weil ihre individuellen Biografien dies von ihnen einfordern. Anders liegt es bei der WELT-Redakteurin Freya Peters, die Artikel bringt, in denen Lobbyisten wie Herr Dr. Salzgeber direkt zu Wort kommen, oder die dann Lobby-Videos produzieren lässt, die den Anschein von Journalismus geben, in Wirklichkeit aber direkte Lobbymeinung verlängern. Das ist schäbig.
Dies ist ein Appell an alle Menschen, vor allem Politiker, sich auf den Pfad zu Menschlichkeit und Vernunft zu begeben, denn jeden Tag werden weitere Menschen in die Hölle der Familienrechtspraxis geschickt, aus der ein Entkommen ab einem gewissen Punkt zunehmend schwieriger wird, die traumatisierte Eltern und Kinder zurücklässt.
Es fängt für uns alle dabei an, Politikern, die sich nicht klar gegen diese Zustände positionieren, die Stimme zu verweigern, für alle politisch in Parteien engagierten bitte parteiintern, und für alle Bürgerinnen und Bürger bei den bevorstehenden Wahlen.
Wir sind zuversichtlich, dass mindestens die Liberalen es schaffen, als erste Partei programmatisch den Weg zur Vernunft zu dokumentieren, wie schon 1998 bei der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Es muss endlich Schluss sein, wir haben Millionen von Opfern der Ideologie der Dekomposition von Familie und des Alleinerziehens zu beklagen, jeder einzelne neue Fall geht klar auf die Verantwortung derjenigen, die sich nachhaltigen Reformen verweigern, in aller erster Linie tragen die Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend, also Herr Maas und Frau Schwesig, die politische Verantwortung. In dieser Reihenfolge. Aber die sind nicht einmal die berühmte Spitze eines Eisberges, sondern allenfalls ein paar Eiswürfel in einem sozialwirtschaftlichen Familienrechtssystems, dessen Abwicklung möglicherweise selbst hartgesottene und entschlossene Politiker überfordern könnte, wenn die Bevölkerung nicht aufsteht und die Lautstärke nun vor der Wahl nochmals deutlich erhöht. Für uns ist die Spitze des Eisberges der DFGT, der Deutsche Familiengerichtstag e.V. - diejenigen, die dort im Vorstand sitzen, sind die Gralshüter der bestehenden Rechtspraxis und ihrer inneren Logik. Politiker und auch hohe Gerichte hören diese Leute in ihren Entscheidungen regelmäßig an. Wenden wir uns an sie, hinterfragen ihre Gemeinnützigkeit, ihren Sinn, und vor allem ihre Beschlüsse. Er tagt diesmal bereits im Juni, die Vorsitzende, Frau Dr. Isabell Goetz, Richterin am Oberlandesgericht München, wurde übrigens im jüngsten Beschluss des BGH zur Doppelresidenz direkt in einem ihrer jüngsten Beschlüsse kritisiert. Überlassen wir die Kritik an den Gralshütern nicht länger dem BGH und der Politik, schreibt Ihr, schreibt an den DFGT, und fordert ihn auf, sich mit der Realität und Praxis zu beschäftigen, mit den internationalen Studien, und fordert sie auf, zu klaren Ergebnissen vor der kommenden Bundestagswahl zu gelangen! Wir werden das jedenfalls tun, und fordern drei Punkte:
Wissenschaft fordert Doppelresidenz & Gleichberechtigte Elternschaft
Das Wechselmodell, die paritätische Doppelresidenz ist zur gesellschaftlichen Notwendigkeit geworden, weil die Kinder und Väter nicht mehr unter der Trennung voneinander leiden dürfen.
Jedes Jahr sind ca. 350.000 Kinder davon betroffen ihren Vater zu verlieren weil dies die Gesetzgebung so vorgesehen hat.
Es ist ein Massaker an den Kindern und Vätern, manchmal auch Müttern.
91 Prozent der 20- bis 39-jährigen Männer und Frauen finden, dass sich beide Partner um die Kinder kümmern sollen. Mehr als 80 Prozent wollen, dass Mann und Frau gemeinsam für das Familieneinkommen sorgen.
Ergebnis 91%: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB). Konrad-Adenauer-Stiftung vom 6.9.2016.
Ergebnis 52%: Studie des Meinungsforschungsinstituts Allensbach. Bundesfamilienministerium vom 7.7.2015.
Die Welt: Die klassische Hausfrauenehe, das bisher vorherrschende Gesellschaftsmodell, ist faktisch Tod, ein Auslaufmodell.
Männer und Frauen wollen finanzielle Unabhängigkeit voneinander - und eine faire Aufteilung von Berufstätigkeit und Familienarbeit.
Niemand will mehr die Zeiten wo der Vater Geld verdient und die Mutter sich um die Kinder kümmert.
Bei den Herren hat die Versorgerehe ausgedient: Nur noch 13 Prozent können sich eine Geliebte mit geringerem Einkommen vorstellen. Es war insbesondere für die Kinder höchst belastend und entwicklungsschädigend vaterlos aufwachsen zu müssen.
Kein Mensch darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden.
Demzufolge bedarf das Familienrecht einer grundlegenden Erneuerung - hin zu zwei getrennt erziehenden, gleichberechtigten Elternteilen.
Gemeinsame Elternverantwortung auf Augenhöhe im Lebensverlauf - was brauchen Mütter und Väter dafür, wie findet man die besten Lösungen für die Kinder, woran mangelt es noch in Deutschland?
Podiumsdiskussion bei Energiewende TV, Teilnehmer/innen:
Francoise Hetto-Gaasch (Parl. Versammlung des Europarates),
Sabine Menkens (Moderatorin, Redakteurin bei der WELT),
Cornelia Spachtholz (VBM), Markus Witt (VAfK),
Prof. Dr. Peter Beyerlein (Bioinformatiker, Leiter Institut Familienrechtliche Sozialpädriatrie,
Martina Krahl (VAMV)
Aufklärvideo
Wahnsinn Kindesunterhalt - aufgeklärt
Kinder werden wegen des Kindesunterhalts mißbraucht, solange ein Elternteil wirtschaftlich vom anderen abhängig ist bzw. gemacht wird.
Erstrangig haben Väter ihre Kinder zu betreuen. Liebe statt Geld!
Wir fordern: 2017 die Unterhaltsreform - Sorgerechtsreform - Betreuungsrechtsreform - Familienrechtsreform - Melderechtsreform - Namensrechtsreform - Steuerrechtsreform
Väter zahlen VIEL zu VIEL Unterhalt. Über 75% aller Väter können den Mindestunterhalt nicht ganz oder gar nicht zahlen, wollen viel wichtiger für die Kinder mit ihnen leben !!
Die Düsseldorfer Tabelle ist viel zu hoch und völlig Praxis fremd.
Sie ist Kindeswohlgefährdung, Brandstifter und Antrieb für die menschenverachtenden Kindesentfremdungen vom Vater.
Millionen Trennungskinder haben erstrangig Anspruch auf ein Familienleben bei ihren Vätern.
BEIDE Eltern BETREUEN statt ZAHLEN
Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für beide Elternteile!
TEILT das Aufklärungsvideo !!! Kindesunterhalt ist WAHNSINN !!
EUROPARAT unterzeichnet einstimmig 10/2015 Resolution 2079 zur RATIFIZIERUNG Doppelresidenz
***** DOPPELRESIDENZ / WECHSELMODELL *****
als STANDARD in allen Mitgliedsstaaten
Die 56 Internationalen wissenschaftlichen Langzeitstudien als Grundlage der Entscheidung lassen keinen Zweifel mehr daran, was dem Kindeswohl entspricht: Zwei Zu Hause zu haben.
Von 91% der Eltern wird die UNTERHALTS- und Familienrechts-REFORM 2017 gefordert!
♥ BEIDE Eltern sollen erstrangig BETREUEN statt ZAHLEN ♥
Beide Eltern sind stets gleichwertig. Sie sind stets beide „getrennt erziehend“. Sie stehen beide gleichermaßen in der Verantwortung, das gemeinsame Kind zu betreuen. Es ist explizit gewünscht, dass sich beide Elternteile nach Kräften bemühen, möglichst hälftig zu betreuen.
Die bisherige DISKRIMINIERUNG der Väter als Zahlvater gehört beendet, Kinder brauchen KEINEN Unterhalt wenn sie bei ihren Vätern aufwachsen!
♥ Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für beide Elternteile! ♥
#Unterhaltsreform #Familienrechtsreform #Doppelresidenz2017
#Schwesig #Maas #Gabriel #Merkel #Reform2017
#Familienministerium #Justizministerium #Bundesregierung
#Kindeswohl #Coelternschaft #Wechselmodell #Doppelresidenz
#ParitätischeDoppelresidenz #Vaterliebe #Elternerhalt
Residenzmodell: ungleiche Rechte und ungleiche Pflichten für beide Elternteile
Folge: Streiten ist notwendig. Es kann nur einen Gewinner geben.
Schluss mit dem Blut vergießen!
Im Residenzmodell gilt das Prinzip „the winner takes it all”. Das System schafft gerade bei zwei engagierten Elternteilen stets einen Gewinner und einen Verlierer. Es lohnt sich also im Residenzmodell zumindest für einen Elternteil zu streiten. Weil niemand auf der Verlierer-Seite stehen möchte, ist erbitterter Streit um Betreuungsanteile vorprogrammiert. Es gibt viel zu verlieren, und viel zu gewinnen. Der Streitwert ist enorm hoch. Bereits ein Betreuungsunterschied von 2% jenseits der 50% Marke bedeutet ein finanzielle Ungleichbehandlung von oft über 1000€ pro Monat. Konsens und Kooperation sind unter diesen Bedingungen nicht zu erwarten. Heute gibt es in Deutschland bereits mehr Verfahren vor dem Familiengericht als Neugeburten im Land. Diese Entwicklung ist eine direkte Konsequenz des Prinzips „einer betreut, einer bezahlt”.Besonders betroffen von Streit sind genau jene Elternteile, die sehr gerne hälftig betreuen möchten und dies auch möglich wäre. Genau diese engagierten Eltern, die sich verantwortungsvoll auch nach der Trennung für das Kind einsetzen möchten, werden vom System nicht unterstützt sondern zu erbitterten Gegnern gemacht, wenn ein Elternteil der gemeinsamen Betreuung nicht zustimmt. Der Streit um die „rettende” 50%-Marke ist absurd. Das Prinzip „einer betreut, einer bezahlt” wird diesen modernen Familien im Regelfall nicht gerecht. Heutige Trennungsfamilien empfinden die erzwungene Aufteilung in diametral entgegengesetzte Rollen als eine „Rolle rückwärts” in ein Familienmodell aus der Zeit ihrer Großeltern.
Nach der Trennung muss der Gesetzgeber von zwei getrennt erziehenden und für das Kind gleich wichtigen Elternteilen ausgehen. Es gibt keine Aufteilung in zwei unterschiedliche Rollen, keinen „alleinerziehenden” und keinen „Umgangs- und Unterhalts”- Elternteil, wie etwa im System „einer betreut, einer bezahlt”. Beide Elternteile haben stets das gleiche Recht und die gleiche Pflicht das gemeinsame Kind zu betreuen. Und beide stehen in Eigenverantwortung auch in der finanziellen Selbstbestimmung.
Auf den konsequente Umsetzung der Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes (Gleichberechtigung und Gleichbehandlungsgrundsatz sowie Recht und Pflicht zur Betreuung) muss der Gesetzgeber achten.
Kinderebene: gleich viel Alltag mit beiden Eltern
Es besteht die gesicherten Erkenntnis, dass beide Elternteile für das gesunde Aufwachsen des Kindes gleich wichtig und in gleicher Weise unentbehrlich sind. Zwei präsente Eltern sind auch nach der Trennung eine unbedingte Notwendigkeit und haben allerhöchste Priorität für das gesunde Aufwachsen des Kindes. Und das Kind hat auch ein Recht auf gleich viel Alltagsnähe mit beiden Eltern.
Im Residenzmodell hingegen gilt ein Elternteil als „entbehrlich”. Dies widerspricht grundsätzlich dem Grundbedürfnis des Kindes auf Zeit und Alltag mit beiden Eltern.
Und wieder wird nichts passieren. Wieder wurden einem Kind seelische Verletzungen zugeführt, wieder darf ein Kind sein eigenes Fleisch und Blut - den Papa - nicht lieben, nicht sehen, nicht anrufen, nicht mit ihm spielen, nicht mit ihm leben...
Die Wissenschaft fordert das Wechselmodell, die Doppelresidenz
Die immer wieder gerne vorgetragene Behauptung, es gehe um einen Lebensmittelpunkt, ist sozialwissenschaftlich nicht belegt. Selbst das DJI (Schier et al.) schreibt schon 2014, dass Kinder regelmäßig mit Multilokalität keine Probleme haben, im Gegenteil ist erwiesen, dass sie sich schnell auf mehrere Umgebungen einstellen, sofern ihre Bindungspersonen - in aller Regel Mutter und Vater - dort leben und für ihre Kinder präsent sind.
Kinder brauchen die Eltern, die sie haben, solange es keine klaren und objektivierbaren Gefährdungen gibt, wie sie etwa der Europarat aufzählt: Missbrauch, Gewalt, Vernachlässigung.
Das haben schon viele erkannt, aber eben noch nicht alle. Gerichte dürfen nicht mehr entscheiden, welcher Elternteil für das Kind "der Bessere" ist, sondern müssen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass das Kind mit eben den Eltern, die es hat, glücklich aufwächst, und niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu beiden Eltern nach Trennung behält.
Es darf nicht mehr sein, dass der Staat sich über die Selbstbestimmung der Väter stellt und sich einmischt bzw. diese wie bisher weiter bekämpft, wenn Sie ihre Kinder lieben und sie deshalb gemeinsam mit der getrennten Mutter betreuen und erziehen wollen.
Solange nicht klar ist, dass im Normalfall beide Eltern für die Kinder erhalten bleiben, und nur in Ausnahmefällen bei begründeten Bedenken andere Lösungen zu schaffen sind, solange wird es keinen Frieden geben, und die 200.000+ Verfahren p.a. vor den Familiengerichten nur allein zu Sorge und Umgang werden weiter zunehmen.
Das schmutzige Geschäft mit den Kindern muss aufhören. Eltern haben beide erstrangig ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Kindesunterhalt ist generell als nachrangig zu betrachten. Ein Vater der sich nicht um seine Kinder selbst kümmert wie eigentlich dazu per Gesetz verpflichtet betreibt Kindeswohlgefährdung. Genauso wie eine Mutter die die Betreuung verhindert und eben nicht fördert wie genauso vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Nutzt den 3. Sonntag im Juni dazu und gedenkt der Väter die ihre Kinder verloren haben.
Weltweit in 77 Ländern der Erde, immer am 3. Sonntag im Juni.
Väter wollen und sollen sich genauso wie Mütter in die Erziehung einbringen. Prinzipiell sind sich auch alle einig, dass jeder Mensch gleichberechtigt ist und das es für die Kinder am besten ist, wenn sie die gleiche Zeit mit Vater und Mutter verbringen.
Aber die Elternrealität der Väter sieht dramatisch schlecht aus, sie werden massiv und systematisch ausgenutzt und diskriminiert.
Wir sind als Solidargemeinschaft alle verantwortlich für #Entfremdung und menschliches #Leid. Man hat längst wissenschaftlich nachgewiesen, dass die bestehenden Paradigmen in der #Streitbewirtschaftungsindustrie nicht mehr zu halten sind.
#Doppelresidenz #Wechselmodell #Coelternschaft #Kindeswohl
https://www.facebook.com/aktion.sorgerecht/photos/a.286362854903764.1073741825.286362818237101/446376795569035/?type=3&theater
Auch Biker sind Väter die ihre Kinder lieben und erziehen wollen. Deutschlandweite Bikerdemos 2017.
Die Termine können unterschiedlich sein:
8.7.17, 14 Uhr Mannheim Treffpunkt: Am neuen Messplatz, + Karlsruhe
Nächste Demo VAFK am 10. Juni 2017 um 13 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Köln.
17.6.17 Erfurt
Das Trennungsrecht, das stärker am Wohl des Kindes orientiert ist, ist in einigen Ländern ins politische Handeln übergegangen. Dort werden beide Trennungspartner verpflichtet, sich gemeinsam ums Kind zu kümmern. Wir schildern einen Fall, in dem der Vater rechtlich keine Möglichkeit hat, den Lebensmittelpunkt der Kinder gleichberechtigt zur Mutter herzustellen.
Quelle: ARD, WDR
258. SENDUNG - MONTAG 5.12.2016 - 19.30 UHR
Berlin - Warroom - TV - Gesprächspartner: Verband berufstätiger Mütter VBM und der Väteraufbruch für Kinder VafK
Trennung und die IGNORANZ der Familienpolitik.
Die Politik tut so als ob Unterhalt wichtiger als das Familienleben mit dem Vater wäre. Väter werden kriminalisiert, stigmatisiert und bis auf die Unterhose ausgezogen. Und das alles nur weil man ihnen systematisch ihre Kinder nimmt. Es ist ein perfides System.
Erstrangig hat jeder Vater sein Kind selbst zu betreuen, alles andere ist höchstgradige Diskriminierung und Mißbrauch von Kindern.
Den Schaden bei den Kindern und Eltern nimmt die Familienpolitik damit billigend in Kauf.
Trennungen, da endet jäh die Gleichberechtigung vor allem in Deutschland. Viele Väter beklagen zum Beispiel eine schwere Benachteiligung, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen und mit ihnen Zeit verbringen wollen. Im Gegensatz zum restlichen Europa hat sich in Deutschland das konfliktreichste und belastendste "EINZEL-Residenzmodell" durchgesetzt - das Kind hat seinen Hauptwohnsitz bei einem der Elternteile, meist der Mutter. Ignoriert wird allerdings von der deutschen Politik das Bedürfnis der Väter nach Gleichberechtigung und -behandlung. Politik betreibt Desinteresse bei der Hälfte der Eltern und in der Bundesrepublik wird ein seit Jahrzehnten veraltetes Familienrecht praktiziert. Auf dem Rücken der Kinder wird ein Unterhaltszahlsystem ausgeklügelt um auch ja jedem Vater einzuhämmern das er nur für sein Kind zu zahlen hat statt Kindeswohlgerecht viel wichtiger zu betreuen. Innovation muss es aber nicht nur bei Technologie geben, sondern auch in den sozialen Bedingungen unseres Lebens. Wir beschäftigen uns in der Sendung mit der Frage, was reformiert werden müsste und warum eine derartige Ignoranz in der deutschen Familienpolitik besteht.
#Vaterliebe
350.000 Kinder sind insgesamt in Deutschland jedes Jahr von der Trennung ihrer Eltern betroffen.
Das entspricht ungefähr der Einwohnerzahl von Wuppertal, Bochum oder Bielefeld. Nach der Trennung der Eltern leidet fast immer die Beziehung und Bindung zwischen Vater und Kind: Trennungsväter, die im Streit mit ihrer Exfrau oder -freundin leben, haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nur selten das Sorgerecht für ihre Kinder, selbst wenn sie verheiratet waren. In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, wird der Frau das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Geschiedene Väter bekommen das alleinige Sorgerecht hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. Unverheiratete Väter gelten als bloße „Erzeuger“
Die Väter sind hilflos, wütend und verzweifelt darüber, dass ihnen ihre Kinder genommen und sie stattdessen auf die Zahlung von Unterhalt reduziert werden. Kein Kind würde freiwillig weniger bei einem der Elternteile leben wollen.
Wir fordern:
1. Gleiche Pflichten und Rechte für Vater und Mutter!
2. Erstrangig hat ein Vater sein Kind selbst zu betreuen.
3. Die Paritätische Erziehung als Regelfall per Gesetz.
4. Es darf keinen Streit mehr um die Kinder geben.
Jeder Vater hat das Menschenrecht seine Kinder selbst zu erziehen und mit ihnen zusammen zu leben. Das Recht auf Familienleben mit seinem Kind darf ihm weder durch die Mutter noch durch Dritte genommen werden. Genauso hat das Kind ein Grundrecht vom eigenen Vater geliebt und erzogen zu werden und selbstverständlich bei ihm die Hälfte des Jahres zu leben.
Niemand darf die Kinder misshandeln und vom anderen Elternteil oder von den Großeltern fern halten.
Quelle: FAZ